Die Grundsteuer gilt in Österreich als eine der letzten „klassischen“ Vermögensteuern. Als ihre Bemessungsgrundlage fungiert der Einheitswert, worin der VfGH bislang – trotz mancher, aus regional und individuell unterschiedlichen Wertentwicklungen resultierenden Belastungsdiskrepanzen – keine verfassungsrechtliche Problematik festgestellt hat. Obwohl somit in Österreich gegenwärtig (noch) kein verfassungsrechtlicher Zwang zur Novellierung der Grundsteuer besteht, sei eine Grundsteuerreform nach Einschätzung von StB Assoz. Prof. MMag. Dr. Verena Hörtnagl-Seidner empfehlenswert, zumal ein „Hineinwachsen“ in die Verfassungswidrigkeit für die grundsteuerliche Einheitswert-Bemessungsgrundlage im Hinblick auf die Judikaturentwicklung des VfGH absehbar sei. Unter diesem Eindruck hat die Autorin ein neues Modell der österreichischen Grundsteuer erarbeitet, das eine leicht zu handhabende und kostengünstige Alternative zum bestehenden System schaffen soll.