Deskriptoren: Geschäftsführer; Dritthaftung; Vertragsrücktritt.
Normen: § 1295 Abs 2 ABGB
Einen Geschäftsführer, der einen Vertragspartner der GmbH vorsätzlich sittenwidrig schädigt, trifft eine Dritthaftung gegen den Vertragspartner.Deskriptoren: Geschäftsführer; Dritthaftung; Vertragsrücktritt.
Normen: § 1295 Abs 2 ABGB
Einen Geschäftsführer, der einen Vertragspartner der GmbH vorsätzlich sittenwidrig schädigt, trifft eine Dritthaftung gegen den Vertragspartner.