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Aufrechnungsmöglichkeiten des Gesellschafters gegen die Gesellschaft bei verbotener Einlagenrückgewähr

JudikaturGES 2019, 75 Heft 2 v. 1.3.2019

Deskriptoren: Einlagenrückgewähr; Bereicherung; Aufrechnung.

Normen: § 83 GmbHG, § 1438 ABGB

Stützt die Gesellschaft einen Rückforderungsanspruch auf verbotene Einlagenrückgewähr, kann der beklagte Gesellschafter mit Gegenforderungen nicht aufrechnen.

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