Das Verbot der Einlagenrückgewähr ist seit Jahren ein spannendes und praktisch bedeutsames Dauerthema. Die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs dazu wird immer dichter und immer strenger.
In der Entscheidung 6 Ob 114/17h ging es zuletzt um einen geradezu lehrbuchartigen Fall der Einlagenrückgewähr: Der Kaufpreis für die Veräußerung von Geschäftsanteilen war aus dem Gesellschaftsvermögen finanziert worden. Die Verkäufer klagten den Kaufpreis von den Käufern hierauf erfolgreich nochmals ein. Der Einwand der Käufer, sie hätten schon aus dem Gesellschaftsvermögen Schuldtilgung erhalten, hatte keinen Erfolg.