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Treuepflicht bei der Stimmrechtsausübung - Beendigung (Umwandlung) der Gesellschaft

JudikaturGES 2017, 256 Heft 5 v. 1.8.2017

Deskriptoren: Treuepflicht; Stimmrechtsausübung.

Normen: § 41 GmbHG

Die Treuepflicht bei der Ausübung des Stimmrechts gilt nur bei aufrechtem Bestand des Gesellschaftsverhältnisses und nicht für die Grundsatzfrage der Beendigung (Umwandlung) der Gesellschaft.

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