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Eigenkapitalersetzendes Darlehen: Abgestimmtes Verhalten von Gesellschaftern

JudikaturGES 2017, 255 Heft 5 v. 1.8.2017

Deskriptoren: Eigenkapitalersetzendes Darlehen; Gesellschafter; abgestimmtes Verhalten.

Normen: § 5 EKEG, § 6 EKEG

Ein abgestimmtes Verhalten gemäß § 6 EKEG liegt bereits vor, wenn aufgrund einer mündlichen Vereinbarung mehrere oder gar alle Gesellschafter Kredite im Verhältnis ihrer Beteiligung gewähren.

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