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Prozessuales zur gerichtlichen Abberufung von GmbH-Geschäftsführern**Der Beitrag beruht auf Vorträgen, die der Autor am 21.11.2016 an der Universität Innsbruck im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Aktuelle Probleme des Wirtschaftsprivatrechts“ und am 18.05.2017 vor der Salzburger Juristischen Gesellschaft gehalten hat. Der Autor ist Rechtsanwalt in Wien.

AufsätzeLukas FanturGES 2017, 132 Heft 3 v. 1.5.2017

Ein Geschäftsführer kann durch gerichtliche Entscheidung aus wichtigem Grund abberufen werden. Ist er Gesellschafter, ist die Abberufungsklage direkt gegen ihn zu richten. Ist er Fremdgeschäftsführer, sind die übrigen Gesellschafter auf Zustimmung zur Abberufung zu klagen. Diese Klagen sind in § 16 GmbHG ausdrücklich geregelt. Der Beitrag prüft, ob die Abberufung stattdessen auch mit Beschlussanfechtungsklage samt positiver Beschlussfeststellungsklage bewirkt werden kann, wenn die Generalversammlung die Abberufung zuvor abgelehnt hat.

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