Bilanzgarantien nehmen in der M&A-Praxis eine bedeutende Rolle ein. Mit Urteil vom 7. Mai 2015 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Wichtigkeit der Bilanzgarantieklausel unterstrichen und zum einen zur Auslegung von Bilanzgarantien als „hart“ oder „weich“ und zum anderen zur Schadensberechnung im Fall der Verletzung einer Bilanzgarantie Stellung bezogen. Nicht zuletzt weil Gerichtsentscheidungen zu Verletzungen von M&A-Verträgen selten sind, ist dieses Urteil für die Vertragsgestaltung von erheblicher Bedeutung. Auch wenn eine höchstgerichtliche Rechtsprechung bisher fehlt, zeigt das Urteil des OLG Frankfurt am Main deutlich die Rechtsprobleme unklarer Vertragsformulierungen auf. Anhand dieser Entscheidung soll der Beitrag ein Bewusstsein für einige wichtige Punkte schaffen, die bei der Vertragsverhandlung und -gestaltung unbedingt zu berücksichtigen sind, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben.