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Schlichtungseinrichtung eines Dachverbandes nach VereinsG auch bei nur „indirekter“ Mitgliedschaft des Vereinsmitgliedes anzurufen

JudikaturGES 2017, 31 Heft 1 v. 1.1.2017

Deskriptoren: Schlichtungseinrichtung; Dachverband.

Normen: § 8 Abs 1 VerG 2002

Die Nichteinhaltung des vereinsinternen Instanzenzugs bei Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis begründet die vorläufige (befristete, temporäre) Unzulässigkeit des Rechtswegs.

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