Nach der E OGH 6 Ob 103/16i vom 30.08.2016 muss sich bei Einzahlungen auf die ausstehenden Stammeinlagen und gleichzeitigem Gesellschafterwechsel aus der Firmenbuchanmeldung eindeutig ergeben, welcher Gesellschafter Einzahlungen geleistet hat.
<i>Birnbauer</i>, Lückenlose Eintragungen bei GmbH-Gesellschaftern, GES 2017, 33 (33) Seite 33