Deskriptoren: Gesellschafterausschluss; Ausschließungsklage; Verzicht.
Normen: § 140 UGB
Ein ausdrücklicher oder stillschweigender Verzicht auf das Ausschließungsrecht ist möglich.Deskriptoren: Gesellschafterausschluss; Ausschließungsklage; Verzicht.
Normen: § 140 UGB
Ein ausdrücklicher oder stillschweigender Verzicht auf das Ausschließungsrecht ist möglich.