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Vergütungsanspruch des Nachtragsliquidators

JudikaturGES 2016, 420 Heft 8 v. 1.11.2016

Deskriptoren: Nachtragsliquidator; Notgeschäftsführer; Vergütung.

Normen: § 40 Abs 4 FBG, § 16 AußStrG, § 62 Abs 2 Z 1 AußStrG

Dem Nachtragsliquidator steht ein Anspruch auf Entlohnung und Ersatz der Barauslagen zu.

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