vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anmeldungspflicht zum Firmenbuch auch für bereits überholte Tatsachen

JudikaturGES 2016, 415 Heft 8 v. 1.11.2016

Deskriptoren: Firmenbuch; Anmeldung bereits überholter Tatsachen.

Normen: § 10 Abs 1 FBG, § 26 Abs 1 GmbHG

Anmeldungspflichtige Tatsachen sind auch dann zum Firmenbuch anzumelden und einzutragen, wenn sie bereits überholt sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte