Deskriptoren: Firmenbuch; Anmeldung bereits überholter Tatsachen.
Normen: § 10 Abs 1 FBG, § 26 Abs 1 GmbHG
Anmeldungspflichtige Tatsachen sind auch dann zum Firmenbuch anzumelden und einzutragen, wenn sie bereits überholt sind.Deskriptoren: Firmenbuch; Anmeldung bereits überholter Tatsachen.
Normen: § 10 Abs 1 FBG, § 26 Abs 1 GmbHG
Anmeldungspflichtige Tatsachen sind auch dann zum Firmenbuch anzumelden und einzutragen, wenn sie bereits überholt sind.