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Verbraucher- bzw Unternehmereigenschaft von Gesellschaftern

JudikaturGES 2016, 414 Heft 8 v. 1.11.2016

Deskriptoren: Gesellschafter; Verbraucher; Unternehmer.

Normen: § 1 Abs 2 KSchG

Die Verbraucher- bzw Unternehmereigenschaft eines Gesellschafters ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu beurteilen.

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