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Fremdfinanzierte Einlagenrückzahlung bei Kapitalgesellschaften

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturGustav WurmGES 2016, 369 Heft 7 v. 1.10.2016

Deskriptoren: Einlagenrückzahlung; Fremdfinanzierungs-zinsen; Betriebsausgaben.

Normen: § 4 Abs 12 EStG

Mangels betrieblicher Veranlassung stellen Zinsaufwendungen in Zusammenhang mit fremd-finanzierten Einlagenrückzahlungen – im Unterschied zu fremdfinanzierten offenen Ausschüttungen – keine Betriebsausgaben dar und sind folglich steuerlich nicht abzugsfähig.

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