Deskriptoren: Gruppenbesteuerung; Niederlassungsfreiheit; Zurechenbarkeit inländischer Einkünfte ausländischer Gruppenmitglieder.
Normen: § 9 KStG, Art 49 AEUV
In seinem Erkenntnis vom 16.9.2015, 2012/13/0060 hat der VwGH entschieden, dass inländische steuerpflichtige Einkünfte ausländischer Gruppenmitglieder nicht aufgrund des Wortlautes von § 9 Abs 6 Z 6 KStG von der Berücksichtigung im Rahmen des Gruppenergebnisses ausgeschlossen werden dürfen. Bereits nach dem Telos des innerstaatlichen Rechts sei ein Ausschluss solcher Gewinne nicht nachzuvollziehen und auch unionsrechtlich könne der Ausschluss insbesondere aufgrund der EuGH-Entscheidung in der Rs Philips Electronics nicht nachvollzogen werden. Aufgrund der Entscheidung des VwGH scheint die Verwaltungspraxis der Rz 1078 der KStR 2013 überholt und inländische steuerpflichtige Ergebnisse ausländischer Gruppenmitglieder können in Zukunft im Gruppenergebnis berücksichtigt werden.