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Einlagenrückzahlung nach Einbringung

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturGeorg KoflerGES 2016, 34 Heft 1 v. 1.1.2016

Deskriptoren: Einlagenrückzahlung; Buchwert; Einlage; Einbringung; Ausschüttungssperre; Kapitalrücklage.

Normen: § 4 Abs 12 EStG idF AbgÄG 1996 (BGBl 1996/797)

Der Begriff der Einlagenrückzahlung in § 4 Abs 12 EStG ist ein steuerlicher und kein unternehmensrechtlicher Terminus.

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