Deskriptoren: Erwerbstätigkeit; Hälftesteuersatz; kapitalistischer Mitunternehmer.
Normen: § 37 Abs 5 Z 3 EStG
Eine „kapitalistische“ Mitunternehmereigenschaft stellt für sich keine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 37 Abs 5 Z 3 EStG dar, die im Betriebsveräußerungs- bzw -aufgabefalle zur Inanspruchnahme der Hälftesteuersatzbegünstigung berechtigt. Für die Frage, ob eine als Erwerbstätigkeit anzusehende aktive Betätigung eines Kommanditisten vorliegt, ist ausschlaggebend, ob sich dessen Befugnisse im Wesentlichen auf die gesetzliche Stellung eines Kommanditisten beschränken oder ob ihm Geschäftsführungsbefugnisse eingeräumt wurden, die über die gesetzlich vorgesehenen Mitwirkungsrechte hinausgehen und er damit über die entsprechenden rechtlichen und wirtschaftlichen Einfluss- bzw Gestaltungsmöglichkeiten im Unternehmen verfügt.