Mit 1. 1. 2016 trat eine umfangreiche Novellierung des GrEStG in Kraft, welche maßgebliche Auswirkungen auf die Übertragungen von Anteilen an Gesellschaften mit österreichischem Grundbesitz hat. Im Folgenden werden daher die beiden maßgeblichen Tatbestände nach § 1 Abs 2a und Abs 3 GrEStG dargestellt, ihr Anwendungsbereich anhand von Fallbeispielen näher erläutert und auf sonstige für diese Tatbestände relevante Neuerungen hingewiesen.