• BMJ: Entwurf zur Gerichtsgebührennovelle 2015
Am 28. Oktober 2015 hat das Justizministerium einen Entwurf zur Gerichtsgebührennovelle (GGN) 2015 in Begutachtung geschickt.1 Im Zusammenhang mit dem Firmenbuch wurde insoweit vorgesehen, entsprechende Suchen nicht mehr zu vergebühren, die Abfragegebühren für Auszüge und Urkunden zu senken, und die Firmenbuchabfrage für Gebietskörperschaften kostenlos zu gestalten. Darüber hinaus soll Personengesellschaften eine Gebührenerleichterung zukommen, indem darauf Bedacht genommen wird, dass diese nicht immer verpflichtet sind, einen Gesellschaftsvertrag vorzulegen, wodurch beim Firmenbuchgericht auch ein verminderter Prüfungsaufwand entsteht. Die Gebühr für die Eintragung des Gesellschaftsvertrags von Personengesellschaften ohne Vorlage und Aufnahme desselben in die Urkundensammlung wird daher reduziert, was die Entlastung zahlreicher Personengesellschaften zur Folge hat.