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Die Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts bei der Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen (Teil II)

AufsätzeMatthias PotykaGES 2015, 392 Heft 8 v. 1.12.2015

Nach der bisherigen Praxis der Firmenbuchgerichte werden Zwangsstrafen nach § 283 UGB nicht nur verhängt, wenn eine Kapitalgesellschaft die fristgerechte Offenlegung ihres Jahresabschlusses unterlässt, sondern bisweilen auch dann, wenn die eingereichten Rechnungslegungsunterlagen bestimmte Mängel aufweisen. Der vorliegende Aufsatz6464Es handelt sich um eine gekürzte Fassung meiner wissenschaftlichen Arbeit zur Erlangung des akademischen Grades „Master of Laws“ an der Wirtschaftsuniversität Wien. Für die umsichtige Betreuung dieser Arbeit sei Frau Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M. an dieser Stelle nochmals herzlichst gedankt. geht der Frage nach, ob und inwieweit diese Vorgangsweise zulässig bzw geboten ist.

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