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Mitteilungs-, Selbstberechnungs- und Abfuhrpflichten der Parteienvertreter bei der Immo-ESt

Angrenzendes SteuerrechtAufsätzeMichael Wenzl11Michael Wenzl, MSc., LL.B. ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Österreichisches und Internationales Steuerrecht der WU Wien. Der Autor dankt Univ.-Prof. Dr. Claus Staringer, Dr. Christoph Marchgraber und Dr. Daniel W. Blum, BSc. für die kritische Durchsicht des Manuskripts und hilfreiche Anregungen.GES 2015, 300 Heft 6 v. 1.8.2015

Seit dem 1. StabG 2012 werden den Parteienvertretern bei Grundstückstransaktionen nicht nur iRd GrESt, sondern auch für Zwecke der Einkommensteuer des Veräußerers („Immo-ESt“) gewisse Mitwirkungspflichten auferlegt. Diese reichen von einfachen Mitteilungs- bis zu Selbstberechnungs- und Abfuhrpflichten. Angesichts der VfGH-Rechtsprechung zu Haftungs- und Mitwirkungspflichten regen sich allerdings gewisse Zweifel gegen die Verfassungskonformität der Regelungen, wie dies ein vom VfGH zurückgewiesener Individualantrag (G 57/2013) verdeutlicht. Der Beitrag soll auf Basis dieses Individualantrages der Frage auf den Grund gehen, ob die Inanspruchnahme der Parteienvertreter iRd Immo-ESt verfassungskonform ausgestaltet wurde.

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