Im Erkenntnis vom 26.11.2014, 2011/13/08 beschäftigte sich der VwGH erstmals mit dem Zusammenwirken der steuerlichen Bestimmungen zur Liquidation einer Körperschaft (§ 19 KStG) mit dem Regime der Gruppenbesteuerung (§ 9 KStG). Konkret hatte der VwGH darüber zu entscheiden, ob eine bereits in Konkurs befindliche Körperschaft als designierter Gruppenträger einen Antrag auf Bildung einer Unternehmensgruppe stellen kann. In Folge des Erkenntnisses veröffentlichte das BMF (BMF-Information vom 3.7.2015, GZ BMF-010203/0188-VI/6/2015, ersetzt durch BMF-Information vom 25.8.2015, BMF-010216/0009-VI/6/2015) eine im Verhältnis zu den bisherigen Aussagen in den KStR 2013 geänderte Rechtsauffassung zu möglichen Auswirkungen der Liquidation des Gruppenträgers oder eines Gruppenmitglieds auf den Bestand einer steuerlichen Unternehmensgruppe. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über den aktuellen Stand der Diskussion dieses Themenbereichs geben.