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Keine Fortsetzung einer wegen Vermögungslosigkeit gelöschten Gesellschaft

JudikaturGES 2015, 170 Heft 4 v. 1.6.2015

Deskriptoren: Vermögenslosigkeit, Löschung, Fortsetzung, Nachtragsliquidation.

Normen: FBG § 40 Abs 4

Eine wegen Vermögenslosigkeit gelöschte Gesellschaft kann nicht mehr fortgeführt werden, auch nicht dann, wenn sich nach der Löschung das Vorhandensein von Vermögen herausstellt.

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