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Beendigung der Treuhand an GmbH-Geschäftsanteil: Treugeber zur Übernahme des Anteils verpflichtet

JudikaturGES 2015, 167 Heft 4 v. 1.6.2015

Deskriptoren: Treuhand, Geschäftsanteil, Kündigung.

Normen: GmbHG § 76, ABGB § 1009

Durch die Beendigung des Treuhandverhältnisses wird ein automatischer Rückfall des Geschäftsanteils an den Treugeber nicht bewirkt.

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