Deskriptoren: Treuhand, Geschäftsanteil, Kündigung.
Normen: GmbHG § 76, ABGB § 1009
Durch die Beendigung des Treuhandverhältnisses wird ein automatischer Rückfall des Geschäftsanteils an den Treugeber nicht bewirkt.Deskriptoren: Treuhand, Geschäftsanteil, Kündigung.
Normen: GmbHG § 76, ABGB § 1009
Durch die Beendigung des Treuhandverhältnisses wird ein automatischer Rückfall des Geschäftsanteils an den Treugeber nicht bewirkt.