In Lehre und Rechtsprechung ist noch nicht abschließend geklärt, ob ein Gesellschafterbeschluss anfechtbar ist, der gefasst wird, obwohl sein Inhalt gegen einen omnilateralen Syndikatsvertrag verstößt. Der Beitrag versucht, diese Lücke für das GmbH-Recht zu schließen. Ziel ist es nicht, das Thema in allen Facetten auszuleuchten, sondern zu untersuchen, ob ein Gesellschafterbeschluss bei einem Verstoß gegen einen omnilateralen Syndikatsvertrag überhaupt angefochten werden kann oder Gesellschaftsebene und Syndikatsvertragsebene insoweit strikt getrennt sind.