Deskriptoren: Gesellschafter, Unternehmer.
Normen: KSchG § 1
Ob ein GmbH-Gesellschafter Verbraucher- bzw Unternehmereigenschaft aufweist, ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.Deskriptoren: Gesellschafter, Unternehmer.
Normen: KSchG § 1
Ob ein GmbH-Gesellschafter Verbraucher- bzw Unternehmereigenschaft aufweist, ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.