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Actio pro socio bei GmbH: Insolvenzverfahren über Gesellschaft führt zu Unterbrechung des Verfahrens

JudikaturGES 2015, 122 Heft 3 v. 1.5.2015

Deskriptoren: Minderheitsklage, actio pro socio, Insolvenz.

Normen: GmbHG § 48, IO § 7 Abs 1

Eine von Minderheitsgesellschaftern als Prozessstandschafter der Gesellschaft gemäß § 48 GmbHG geführte Klage ist bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Gesellschaft zu unterbrechen.

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