Normen: GmbHG § 55 Abs 2
Der in den Bekanntmachungsblättern zu veröffentlichende Gläubigeraufruf hat die für die Gesellschaftsgläubiger wesentlichen Eckpunkte der Kapitalherabsetzung, also deren Höhe zu enthalten.
OLG Innsbruck, 07.07.2014, 3 R 55/14h