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Kommanditgesellschaft als Alleingesellschafterin der Komplementär-GmbH („Einheits-GmbH & Co KG“)

JudikaturGES 2014, 456 Heft 9 v. 1.11.2014

Normen: GmbHG § 81, AktG § 66

Eine Kommanditgesellschaft kann alle Anteile an ihrer eigenen Komplementär-Gesellschaft zumindest dann erwerben, wenndas Stammkapital der Komplementärgesellschaft zur Gänze einbezahlt ist;

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