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Durchsetzung von (gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen) Kontrollrechten eines Kommanditisten im Außerstreitverfahren – keine Zuständigkeit des Rechtspflegers

JudikaturGES 2014, 391 Heft 8 v. 1.9.2014

Normen: UGB § 166, AußStrG § 58, JN § 120

Die Durchsetzung der Kontrollrechte des Kommanditisten nach § 166 Abs 3 UGB erfolgt im Außerstreitverfahren.

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