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Rechnungslegungspflicht auch im Liquidationsstadium und trotz fehlender Mittel

JudikaturGES 2014, 390 Heft 8 v. 1.9.2014

Normen: UGB § 277, UGB § 283

Die Offenlegungspflicht trifft auch Liquidatoren.Diese können sich (regelmäßig) nicht auf fehlende Mittel berufen.

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