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Gruppenbesteuerung: Verlustzurechnung aus Staaten ohne Ertragsbesteuerung

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturWerner HaslehnerGES 2014, 360 Heft 7 v. 1.9.2014

Norm: KStG § 9 Abs 6 Z 6

Der Zurechnung von Verlusten eines ausländisches Gruppenmitglieds steht es jedenfalls vor Inkrafttreten des 1. StabG 2012 nicht entgegen, wenn das betreffende Gruppenmitglied im Ausland keiner Ertragsbesteuerung unterliegt. Im Rahmen der Gruppenbesteuerung sind ausländische Verluste nicht subsidiär, sondern primär und jedenfalls zuzurechnen (Kein amtlicher Rechtssatz).

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