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Verletzung der Anwendungsvoraussetzungen des Art III UmgrStG mangels positivem Verkehrswerts infolge unbarer Entnahme bei unschlüssigem Verkehrswertgutachten

Angrenzendes SteuerrechtJudikaturGustav WurmGES 2014, 356 Heft 7 v. 1.9.2014

Normen: UmgrStG § 12 Abs 1, UmgrStG § 16 Abs 5 Z 2 idF vor BGBl I 161/2005

Eine Anwendungsvoraussetzung des Art III UmgrStG wird verletzt, wenn durch eine zu hohe vorbehaltene (unbare) Entnahme der Verkehrswert des eingebrachten Vermögens negativ wird.

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