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Voraussetzungen für die Bestellung eines Nachtragsliquidators

JudikaturGES 2014, 345 Heft 7 v. 1.9.2014

Normen: GmbHG § 93 Abs 5

Handelt es sich beim nachträglich vorgekommenen Vermögen um eine Forderung, hat der Antragsteller darzutun, dass die Forderung werthaltig ist.Möglicherweise vorliegende anspruchsvernichtende Umstände können der Bestellung eines Nachtragsliquidators entgegenstehen.

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