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Offenlegungspflicht auch für inaktive und vermögenslose Gesellschaften

JudikaturGES 2014, 285 Heft 6 v. 1.7.2014

Mangelnde finanzielle Mittel und/oder eine fehlende Geschäftstätigkeit befreien nicht von der Offenlegungspflicht.

Normen: UGB § 277, UGB § 278, UGB § 279

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