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Auslegung von gesellschaftsvertraglichen Aufgriffsrechten

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2013, 74 Heft 2 v. 10.3.2013

Gesellschaftsvertragliche Aufgriffsrechte zählen zu den korporativen Regeln einer Satzung und sind objektiv nach ihrem Wortlaut und Zweck in ihrem systematischen Zusammenhang zu interpretieren.

§ 3 GmbHG; §§ 914, 1072 ABGB

OGH 19.12.2012, 6 Ob 233/12a

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