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Anzahl und Auswahl der vom Firmenbuchgericht zu bestellenden Notgeschäftsführer

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2013, 72 Heft 2 v. 10.3.2013

Es obliegt dem (Firmenbuch-)Gericht, die Anzahl der Notgeschäftsführer/innen und ihre Vertretungsbefugnis (Einzel- oder Kollektivvertretungsbefugnis) zu bestimmen. Dabei sind gesetzliche Anforderungen betreffend die Zahl der Geschäftsführer und persönliche Qualifikationsmerkmale zu berücksichtigen.

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