Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Versagung der Abzugsfähigkeit von Darlehenszinsen für den konzerninternen Erwerb von Beteiligungen bei Festsetzung der Körperschaftsteuer;keine Verletzung des Vertrauensschutzes durch die Rückgängigmachung der steuerlichen Abzugsfähigkeit eines fremdfinanzierten Beteiligungserwerbs innerhalb des Konzerns.