Schlagworte, die am Anfang der Firma stehen und das Charakteristikum oder den Firmenkern bilden, können auch bei ähnlichem Unternehmensgegenstand gleichlautend für mehrere Unternehmen gebraucht werden, wenn es sich bei diesen um Konzerngesellschaften handelt.
§ 29 UGB, § 115 GmbHG