Stimmrecht bei treugeberisch gehaltenem Geschäftsanteil - Zuständigkeit zum Abschluss des Geschäftsführervertrages
Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2012, 131 Heft 3 v. 10.4.2012
Wird ein Geschäftsanteil treuhänderisch gehalten, so ist der Treuhänder, nicht der Treugeber stimmberechtigt.Die Parteien des Geschäftsführungsvertrages sind der Geschäftsführer und die Gesellschaft, vertreten durch die Gesellschafter.