Mit der Einfügung des § 10 Abs 7 KStG durch das BudgetbegleitG 2011 hat der österreichische Gesetzgeber auf das Phänomen der internationalen Steuerarbitrage durch hybride - also von zwei Staaten unterschiedlich qualifizierte - Finanzinstrumente reagiert. Wird nämlich ein Finanzinstrument zwar aus österreichischer Sicht als Eigenkapital beurteilt, das grundsätzlich zu steuerfreien Beteiligungserträgen nach § 10 KStG führen würde, lässt das Ausland aber die auf das Finanzinstrument geleisteten Zahlungen zum Steuerabzug zu, versagt § 10 Abs 7 KStG insoweit die Befreiung in Österreich. Der folgende Beitrag erläutert zunächst das Phänomen der internationalen Steuerarbitrage am Beispiel hybride Finanzinstrumente, geht sodann auf Zielsetzung und Funktionsweise des § 10 Abs 7 KStG ein und stellt abschließend erste praktische Erfahrungen mit dieser Bestimmung dar.