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Beendigung des Anstellungsvertrags des Vorstandsmitglieds einer AG

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2011, 442 Heft 9 v. 10.11.2011

Der Vorstandsvertrag kann jederzeit von jedem der beiden Vertragsparteien einseitig aus wichtigem Grund pro futuro gelöst werden, ohne dass es diesbezüglich einer besonderen Vereinbarung bedarf.Eine vorzeitige Auflösungserklärung in Bezug auf den Vorstandsvertrag hat selbst dann Lösungswirkung, wenn ein wichtiger Grund fehlt.

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