Vertretung der GmbH in Insolvenz:
Betrifft (berührt) der angefochtene Generalversammlungsbeschluss die Insolvenzmasse, wird die beklagte GmbH im Beschlussanfechtungsprozess vom Insolvenzverwalter vertreten.Fehlt hingegen die Masseerheblichkeit, so bleiben die Geschäftsführer zur Vertretung berufen.