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Offenlegungspflicht auch für Liquidationsschlussbilanz

Gesellschaftsrecht JudikaturGeS 2011, 346 Heft 7 v. 10.9.2011

Die "Liquidationsschlussbilanz" hat das Reinvermögen vor Verteilung an die Gesellschafter darzustellen und eine Gewinn- und Verlustrechnung zur Darstellung des Liquidationserfolgs sowie einen Anhang zu enthalten.Die Liquidationsschlussbilanz ist der letzte Jahresabschluss der Gesellschaft und daher offenzulegen.

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