Der Beitrag behandelt im Rahmen der Erörterung einer aktuellen Entscheidung des OGH die zivilrechtlichen Möglichkeiten der Kündbarkeit von Genussrechtsverhältnissen. Es steht dabei die Frage im Vordergrund, ob und unter welchen Voraussetzungen ein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht ausgeschlossen werden kann. Die Verfasser kommen zum Ergebnis, dass Genussrechtsinhabern vertragliche Positionen eingeräumt werden können, die einen Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechtes selbst bei fehlender Börsegängigkeit erlauben, ohne dass eine Benachteiligung iSd § 879 Abs 1 oder 3 ABGB vorliegt.