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Kausalitätserfordernis und "positive Anlagestimmung" bei der Haftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformation

Gesellschaftsrecht AbhandlungenAlexander HofmannGeS 2011, 317 Heft 7 v. 10.9.2011

Der Beitrag beschäftigt sich mit der Rechtsfigur der "Anlagestimmung". Demnach muss der geschädigte Anleger nicht die eigene Kenntnis vom Prospekt beweisen, um sich auf die Prospekthaftung berufen zu können, sondern nur den Umstand, dass der unrichtige bzw unvollständige Angaben enthaltende Prospekt zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung erhältlich war.

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