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Auch heuer: Kein gesellschaftsrechtliches Sommerloch

EditorialHeinz KrejciGeS 2011, 313 Heft 7 v. 10.9.2011

GesRÄG 2011: In steter Regelmäßigkeit verabschiedet der Gesetzgeber "Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetze". Am 29. Juli war es wieder so weit: Mit BGBl I 2011/53 erließ der Gesetzgeber das GesRÄG 2011, womit wieder eine Reihe von Gesetzen, nämlich das AktG, EU-VerschmelzungsG, GmbHG, SEG, FBG, DepotG, KapBG und das GerichtsgebührenG geändert wurden. Wie so oft ging es wieder darum, EU-Richtlinien umzusetzen: diesmal die RL 2009/109/EG zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG und 82/89/EWG des Rates sowie die Richtlinie 2005/56/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflichten bei Verschmelzungen und Spaltungen, ABl Nr L 259 vom 2.10.2009, S. 14. Die Umsetzungsfrist lief am 30. Juni 2011 ab. Ferner hatte die Financial Action Task Force (FATF), ein zwischenstaatliches Gremium zur Schaffung international einheitlicher Standards im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, in ihrem am 1. 12. 2009 veröffentlichten Prüfbericht zu Österreich unter anderem festgestellt, dass Österreich die Transparenz bei Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien zu verbessern habe.

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