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Anteilsvereinigung nach § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG: Zurückbehaltung eines "Zwerganteiles" als Missbrauch

Angrenzendes SteuerrechtGeS 2011, 248 Heft 5 v. 10.6.2011

Nur die rechtliche, nicht aber die wirtschaftliche Anteilsvereinigung begründet die Steuerpflicht nach § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG.Die Missbrauchsbestimmung des § 22 BAO ist auch auf Treuhandkonstruktionen zur Vermeidung einer Besteuerung aufgrund einer Anteilsvereinigung nach § 1 Abs 3 Z 1 GrEStG anwendbar.

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