Mit den zahlreichen Anlegerprozessen rücken nunmehr auch Fragen der Prospekthaftung in den Mittelpunkt der Diskussion, die bisher eher vernachlässigt wurden. Ein zentraler Punkt betrifft dabei die Kausalität des Prospektfehlers für den vom Anleger erlittenen Schaden. In der Literatur wurden zu dieser Frage jüngst Ansichten vertreten, die auf eine weitgehende Abschaffung der Prospekthaftung hinauslaufen. Der folgende Beitrag argumentiert, dass diese Ansichten mit den gesetzlichen Vorgaben nicht vereinbar sind.